Die zentralen Bundesorgane: Der Bundesrat, Детальна інформація

Die zentralen Bundesorgane: Der Bundesrat
Тип документу: Реферат
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Предмет: Іншомовні роботи
Автор: Олексій
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Die zentralen Bundesorgane: Der Bundesrat

Die Funktionsweise des zentralen staatlichen Mechanismus wird massgeblich vom foederalen Staatsaufbau der BRD gepraegt. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Laendern ist im Gnmdgesetz ausfuehrlich geregelt. Der Bundesrat hat insgesamt 41 Mitglieder.

Nach einem bestimmten Schluessel (Art. 51 GG) entsendetjedes Bundesland drei bis fuenf Regierungsvertreter in den Bundesrat. Die Stimmen der Laender koennen nur einheitlich abgegeben werden. Seine Bildung, Zusammensetzung und Rechte verleihen dem Bundesrat einen eigenartigen Status. Seine Stellung im Gesetzgebungsprozess und die parteipolitische Blockbildung lassen den Bundesrat als eine zweite Kammer erscheinen. Da e rjedoch aus Ministem bzw. Senatoren der Laenderregierungen besteht und nicht gewaehit wird, ist es ein zentrales Staats-organ besonderer Art. Im Bundesrat sind zumeist prominente Politiker von SPD, CDU, CSU und FDP vertreten. Seine Taetigkeit wird deshalb von derjeweiligen parteipolitischen Konstellation in den Laendem gepraegt.

„Staatsrecht buergerlicher Staaten ", Brl 1980

Oesterreich: Der Nationalrat

Die Republik Oesterreich besteht aus neun Bundeslaendern. Die gesetzgeben-de Gewalt fuer das gesamte Bundesgebiet steht dem Nationalrat und dem Bundesrat zu. Der Nationalrat wird auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persoenlichen Wahlrechts der Maenner und Frauen, die am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsaetzen des Verhaltniswahlrechts gewaehlt. Die zu vergebenden Parlamentssitze werden aufdie Wahlkreise derart aufgeteilt, dass jeder Wahlkreis mehrere Mandate erhaelt. Das gesamte Bundesgebiet umfasst 25 Wahlkreise. Die Mandate werden nach dem Verhaeltnis geteilt, in dem sich die Zahl der fuer eine Partei abgegebenen Stimmen zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen befindet.

Der Nationalrat waehlt fuer die Dauer seiner Gesetzgebungsperiode drei Vorsitzende (Praesidenten), denen die Wahrung der Geschaeftsordnung und die Aufrechterhaltung der Ordnung waehrend der Sitzungen obliegt.

Die Gesetzgebungsperiode waehrt vier Jahre und zerfaellt in Tagungen. Der Bundespraesident setzt die Tagungen an, er kann auch ausserordentliche Tagungen einberufen. Die Schliessung der Tagung erfolgt durch den Bundespraesidenten auf Beschluss des Nationalrates.

Der Nationalrat uebt gemeinsam mit dem Bundesrat das Recht der Gesetzgebung aus und ueberwacht die gesamte Verwaltungstaetigkeit der Bundesregierung und der ihr unterstellten Bundesbehoerden. Dem Wirkungskreis des Nationalrates gehoeren: die Aenderung der Bundesverfassung, die Genehmigung von politischen und wirtschaftlichen Staatsvertraegen, die Gesetzgebung ueber die Bundesfinanzen u.a.

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