Die Wahl des Bundeskanzlers. Das Mißtrauensvotum, Детальна інформація

Die Wahl des Bundeskanzlers. Das Mißtrauensvotum
Тип документу: Реферат
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Предмет: Іншомовні роботи
Автор: Олексій
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Die Wahl des Bundeskanzlers. Das Misstrauensvotum

Die Wahl im Bundestag ist an ein kompliziertes dreigaengiges Wahlverfahren gebunden:

1. Wahlgang: Der vom Praesidenten vorgeschlagene Kanzlerkandidat muss mit absoluter Mehrheit vom Bundestag gewaehlt werden.

2. Wahlgang: Erreicht der Kandidat die erforderliche Mehrheit nicht, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem I. Wahlgang mit absoluter Mehrheit einen Kandidaten waehlen, den er selbst waehlt.

3. Wahlgang: Wird wiederum von diesem Kandidaten die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist im 3. Wahlgang der Kandidat gewaehlt, der die meisten Stimmen (relative Mehrheit) erhaelt. In diesem Falle entscheidet der Bundespraesident, ob er diese Wahl binnen 7 Tagen anerkennt oder den Bundestag aufloest. Die Ernennung des Bundeskanzlers erfolgt durch den Bundespraesidenten.

Um den Bundeskanzler abzuberufen, muss zunaechst ein Viertel der Bundestagsabgeordneten ein Misstrauensvotum beantragen. Zur Wahl koennen sich mehrere Kandidaten stellen. Gewaehit ist jedoch nur, wer die absolute Mehrheit erhaelt. Erhaelt diese keiner, gilt der Misstrauensantrag als abgelehnt. Eine solche Regelung schliesst praktisch eine Abberufung waehrend der Legislaturperiode aus.

„Das konstruktive Misstrauensvotum" findet ferner Anwendung, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt und der Bundestag mit absoluter Mehrheit diesen Vertrauensantrag ablehnt. Dann bleibt der Bundeskanzler solange im Amt, bis der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger gewaehlt hat. 

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